Strafmaßberufungist die auf die Strafzumessung beschränkte Anfechtung eines Strafurteils mit dem Rechtsmittel der Berufung. Umstritten ist, ob dem nicht angefochtenen Teil des Strafurteils Rechtskraft zukommt, insbesondere ob das Rechtsmittelgericht an den Schuldspruch gebunden ist.
Weitere Begriffe : Schleudergefahr | Abwehranspruch, -klage | Monopolstellung |
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