Strafverfolgungsstatistik , Abk. StVSt: Wird seit 1950 vom Statistischen Bundesamt herausgegeben und erfasst die gerichtlich abgeurteilten Tatverdächtigen. Abgeurteilte sind die Summe der Freigesprochenen, Verurteilten und derjenigen Tatverdächtigen, deren Verfahren eingestellt wurden.
Weitere Begriffe : Typschein | Vermächtnisunwürdigkeit | Rufausnutzung |
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