Straßeist der planmäßig angelegte, für das Befahren mit Fahrzeugen geeignete Verkehrsweg. Die öffentliche S. ist eine öffentliche Sache. Sie wird in verschiedene Klassen eingeteilt (Bundesfernstraße, Landstraße erster und zweiter Ordnung, Gemeindestraße). Lit.: Wichmann, M., Straßenreinigung und Winterdienst, 5. A. 2006; Hoppe, W./Schlarmann, H./Büchner, R., Rechtsschutz bei der Planung von Straßen, 3. A. 2001; Sauthojf, M., Straße und Anlieger, 2003
Weitere Begriffe : extensiv | Abberufung | Bedingungstheorie |
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