Straßenbau

Erweiterung und Neubau einer öffentlichen Straße aufgrund einer Planfeststellung oder durch Bebauungsplan.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein formalisiertes, besonderes Verwaltungsverfahren, das für den Straßenbau in §§ 17 ff. FStrG bzw. den Landesstraßengesetzen) und ergänzend in §§72 ff. VwVfG geregelt ist. Das Planfeststellungsverfahren schließt mit einem Planfeststellungsbeschluss (in einfach gelagerten Fällen reicht eine Plangenehmigung). Der Planfeststellungsbeschluss trifft eine Entscheidung über den Verlauf der Straße und die Beschaffenheit des Straßenkörpers einschließlich etwaiger Schutzauflagen (§ 74 Abs. 2 VwVfG, z. B. bzgl. des Lärmschutzes).
In einfachen Fällen kann die Planfeststellung durch einen Bebauungsplan ersetzt werden. Dies betrifft vor allem die Straßenplanung im innerörtlichen Bereich, wo üblicherweise neben der Straße auch die Nutzung der anliegenden Grundstücke geregelt wird.




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