StreubesitzAls S. bezeichnet man den Teil einer Aktienemission, der sich nicht im Besitz von institutionellen Investoren oder Großanlegern befindet (Festbesitz) und damit dem Börsenhandel zur Verfügung steht. Manche rechnen jedem Besitzanteil von unter 5% zum S., der auch Free Float genannt wird. § 9 Börsenzulassungsverordnung spricht vom S., wenn Aktien vom Publikum erworben worden sind oder wegen ihrer breiten Streuung im Publikum ein ordnungsgemäßer Börsenhandel möglich ist. S. a. regulierter Markt.
Weitere Begriffe : Auslegungsregel | Deklaratorische Wirkung | Richtungspfeile |
MMnews
|