Studienreisen

Bei Studienreisen privater oder beruflicher Natur handelt es sich meist um Pauschalreisen. Der Reisende hat dabei Anspruch auf einen deutschsprachigen Reiseleiter, von dem man in der Regel besondere Kenntnisse als Fremdenführer verlangen kann. Das angekündigte Besichtigungsprogramm muss eingehalten werden; geringe Abweichungen gelten jedoch nicht unbedingt als Reisemangel. Bei Sprachreisen haftet der Veranstalter dafür, dass der Unterrichtsplan eingehalten wird.

Ob beruflich motivierte Studienreisen in der Steuererklärung als Werbungskosten abzusetzen sind, hängt u. a. davon ab, ob ein konkreter beruflicher Anlass zu der Reise besteht und ob das Programm so dicht ist, dass kein Freiraum für private Unternehmungen mehr übrig bleibt. Nach Vorgaben des Bundesfinanzhofs ist eine Studienreise beispielsweise dann kaum absetzbar, wenn ein beliebtes Touristenziel angesteuert wird und Ehepartner mitreisen können.

Siehe auch Pauschalreise




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