Studienreisen Bei Studienreisen privater oder beruflicher Natur handelt es sich meist um Pauschalreisen. Der Reisende hat dabei Anspruch auf einen deutschsprachigen Reiseleiter, von dem man in der Regel besondere Kenntnisse als Fremdenführer verlangen kann. Das angekündigte Besichtigungsprogramm muss eingehalten werden; geringe Abweichungen gelten jedoch nicht unbedingt als Reisemangel. Bei Sprachreisen haftet der Veranstalter dafür, dass der Unterrichtsplan eingehalten wird.
Weitere Begriffe : Verkehrshelfer | Bruttoarbeitslohn | Asylbewerber |
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