StufenführerscheinDie Fahrerlaubnis Klasse A (Mindestalter 18 Jahre) ist für 18-24-Jährige während 2 Jahren auf Krafträder bis zu 25 kW Nennleistung und 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW) Verhältnis Leistung/Gewicht beschränkt. Danach dürfen ohne weiteres leistungsunbeschränkte Krafträder geführt werden. 25-Jährige können die unbeschränkte Fahrerlaubnis entweder unmittelbar erwerben (§ 6 II 1, 2 FeV) oder bei Besitz der beschränkten Fahrerlaubnis Klasse A vor Ablauf der 2 Jahre durch eine praktische Ausbildung und Prüfung auf einem leistungsunbeschränkten Kraftrad (§ 10 I 1 Nr. 1, § 6 II 1, 2, § 15 S. 2 FeV).
Weitere Begriffe : Diskriminierungsverbot im Wettbewerbsrecht | Eurokennzeichen | Revalierungsklausel |
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