Subsumption= Unterordnung unter einen Begriff, mitbegreifen, Zurückführung des Besonderen auf ein Allgemeines. - Rechtlich: Prüfung der Tatbestandsmerkmale einer Gesetzesvorschrift hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf einen Sachverhalt.
Weitere Begriffe : Nachpfandung | Immissionsschutzrecht | Landung |
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