Sympathiestreik Streik, mit dem die Forderung anderer Gewerkschaften nach besseren Arbeitsbedingungen unterstützt werden soll. Wenn auch grundsätzlich der Arbeitgeber das Betriebsrisiko trägt, so gilt beim S. wegen der Solidarität der Arbeitnehmer eine wichtige Ausnahme.
Weitere Begriffe : Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen | Rücknahme von Rechtsmitteln | Unternehmen, Mitbestimmung im |
MMnews
|