Syndikus (griech.: syn = zusammen mit, gemeinsam, gleichzeitig); Geschäftsführer; Rechtsberater bei Verbänden, Genossenschaften, Kammern und großen Wirtschaftsunternehmen. S.-Anwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf Grund eines Dienstvertrages als ständiger Rechtsberater für ein Unternehmen tätig ist. Darf seinen Dienstherrn aber nicht vor Gericht vertreten, weil seine Stellung insoweit nicht die für den Rechtsanwalt erforderliche Unabhängigkeit besitzt. Die Zulassung zur Anwaltschaft setzt voraus, daß die Tätigkeit als S. mit dem Beruf eines Rechtsanwaltes und dem Ansehen der Rechtsanwaltschaft vereinbar ist, insbes. die zeitliche Möglichkeit zur Berufsausübung besteht.
Weitere Begriffe : Vertrag zulasten Dritter | Geschäftsräume | Tötung im Zweikampf |
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