Syndikusanwalt (§ 46 BRAO) ist der Rechtsanwalt, der zugleich auf Grund eines Dienstvertrags gegen festes Entgelt als ständiger Berater eines Unternehmers tätig ist (in Deutschland 1996 ca. 5000 Syndikusanwälte, 2003 rund 10000) und deswegen seinen Dienstberechtigten nicht als Rechtsanwalt vertreten darf. Lit.: Hommerich, C./Prütting, H., Das Berufsbild des Syndikusanwalts, 1998; Redeker, K., Der Syndikusanwalt als Rechtsanwalt, NJW 2004, 889
Weitere Begriffe : Betreuungsbetrag, zusätzlicher | Mindestarbeitsbedingungen | Preisangabenverordnung |
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