Täterschaft ist das Handeln als Täter (§25 I StGB, auch als mittelbarer Täter). Lit.: Roxin, C., Täterschaft und Tatherrschaft, 8. A. 2006; Kudlich, HIrrtumsprobleme bei der mittelbaren Täterschaft, JuS 2003, 755; Noltenius, B., Kriterien der Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft, 2003; Schlösser, J., Soziale Tatherrschaft, 2004
Weitere Begriffe : Dispositives Recht | Sozialbindung | Handwerksmeister |
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