Tachometer Kraftfahrzeuge müssen grundsätzlich mit einem Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein, das im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt. Die Geschwindigkeit ist in Kilometern pro Stunde (km/h) anzuzeigen. Der Tachometer kann mit einem Wegstreckenzähler verbunden werden, der die zurückgelegte Entfernung in Kilometern angibt. Dieser Wert darf von der tatsächlich gefahrenen Strecke bis zu 4 % nach oben oder unten abweichen. Das Gerät kann nämlich keine absolute Genauigkeit erzielen, weil es die Räderumdrehungen zählt; deren Häufigkeit fällt je nach Luftdruck der Reifen und damit je nach Umfang der Radoberflächen verschieden aus. Das Zurückstellen des Kilometerzählers beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge ist sittenwidrig und gilt strafrechtlich als Betrug.
Weitere Begriffe : Waffenbesitzkarte | Betriebseinnahme | Politischer Häftling |
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