Tantieme

(frz.: der sovielte Teil; Gewinnanteil).

I. Prozentuale Beteiligung am Gewinn oder Umsatz; üblich als zusätzliche Vergütung für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft.

II. (Meist im Plural) Vergütungen an Autoren, Sänger u.a. für das Recht zur Aufführung bzw. Wiedergabe ihrer literarischen oder musikalischen Werke.

wird eine prozentuale Beteiligung am Gewinn oder Umsatz genannt. Üblich als zusätzliche Vergütung für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einer AG (§§ 86, 113 AktG.).

Im Arbeitsrecht:

Gewinnbeteiligung.

Gewinnbeteiligung

verdeckte Gewinnausschüttungen-ABC.

ist eine Beteiligung, die in einem Prozentsatz des Umsatzes oder Gewinns besteht und meist neben einer festen Vergütung an Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, Geschäftsführer u. dgl. gezahlt wird. T. erhalten auch Urheber für die Verwertung ihrer Nutzungsrechte.




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