Tatsacheninstanz die Verwaltungsbehörde od. das Gericht (Tatrichter), denen die Feststellung der Tatsachen obliegt; das sind im Justizbereich die Amts- u. Landgerichte, im Zivilverf. auch die Oberlandesgerichte. Berufung. KeineT. z.B. das Revisions- od. Rechtsbeschwerdegericht. Instanzenzug.
Weitere Begriffe : Teilcharter | Nachprüfungsvorbehalt | Xenokratie |
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