TermingeldkontoBankkonto, das zur Verbuchung von Termineinlagen von einem Kreditinstitut für einen Kunden geführt wird. Rechtsgrundlagen sind die Regelungen über das Darlehen gem. § 488 BGB und der unregelmäßigen Verwahrung gem. § 700 BGB sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute. Termingeldkonten dienen zumeist der Anlage von kurzfristigen Geldern.
Weitere Begriffe : Sanierungsvermerk | rechtsprechende Gewalt | Fading |
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