Textverarbeitung

ist die Sammelbezeichnung für Methoden und Verfahren zur Erarbeitung und Bearbeitung von Texten vor allem mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung (und für unterschiedlicher Text Verarbeitungsprogramme). Lit.: Henke, K., Textverarbeitung für Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte, 2003




Vorheriger Fachbegriff: Textilkennzeichnung | Nächster Fachbegriff: Thüringen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen