Tieraufseher, Tierhüterist derjenige, der die Aufsichtsführung über ein Tier durch Vertrag übernimmt und dabei ein gewisses Mass an selbständiger Gewalt über das Tier erlangt. Bsp.: der Viehtreiber, der den Transport eines Tieres übernimmt; Schäfer; Kutscher. Dagegen ist T. nicht derjenige Kutscher, der seinen Dienstherm, der der Tierhalter ist, nur befördert. Der T. haftet für Schäden, die das Tier verursacht, wenn ihn bei der Aufsicht ein Verschulden trifft, § 834 BGB. Tierhalterhaftung.
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