Tiere im Straßenverkehr Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Bei mäßigem Verkehr müssen Hunde nicht unbedingt an der Leine geführt werden; Zurufe und Zeichen genügen unter solchen Umständen. Man muss Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, von der Straße fern halten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken können. Reiter, Führer von Pferden und Viehtreiber haben die für den gesamten Fahrverkehr bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß zu beachten. Z.B. bedarf es bei Viehtrieben vorn einer nicht blendenden weißen Leuchte und am Ende eines roten Lichts.
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