time-sharing

(engl. [N.]) Teilzeitwohnrecht Lit.: Lenz, C., Das Time-sharing, 2000

Beteiligt sich ein Stpfl. an einer Aktiengesellschaft, die Ferienwohnungen bewirtschaftet und ihren Aktionären bis auf entstehende Nebenkosten unentgeltlich zur Verfügung stellt, erhält er für das hingegebene Kapital keine Zinsen oder Dividenden. Vielmehr räumt ihm die Gesellschaft dafür den Vorteil ein, die Ferienwohnung der Gesellschaft für eine begrenzte Zeit unentgeltlich oder verbilligt zu nutzen.

Die von der Gesellschaft gewährten Vorteile sind grundsätzlich steuerpflichtig, und zwar als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die unentgeltliche Gestellung einer Wohnung wird wie ein Sachbezug besteuert. Der Vorteil der verbilligten Nutzung der Ferienwohnung ist als Ertrag des Kapitals, das der Stpfl. der Gesellschaft gewährt, einzuordnen. Die Fahrten zur Ferienwohnung sind steuerlich nicht zu berücksichtigen, sondern gehören zu den privaten Lebenshaltungskosten. Teilzeit-Wohnrechtevertrag.




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