Timokratie(griech. Reichtumsherrschaft), als T. oder Plutokratie bezeichnet an diejenigen Staaten, in denen begüterte Schichten, in der Neuzeit besonders das sog. Industrie- und Finanzkapital, den Gang der Staatsgeschicke insbesondere über ein nach Vermögen abgestuftes Wahlrecht bestimmen. Die T. lässt sich bis zur Herrschaft Solons zurückverfolgen; das letzte Beispiel in Deutschland war das preussische Dreiklassenwahlrecht.
Weitere Begriffe : Umstellungsgesetz | Aussichtsgerechtigkeit | immaterieller Schaden |
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