ToleranzabzugIm Rahmen der Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen zwingend vorzunehmender Abzug bei gemessenen Fahrzeuggeschwindigkeiten. Aufgrund von nicht auszuschließenden Messungenauigkeiten bei technischen Geräten, die in der Überwachung des Straßenverkehrs eingesetzt werden, wird stets ein Sicherheitsabschlag vom Messwert vorgenommen. Bei Geschwindigkeitsmessungen wird ein je nach gemessener Geschwindigkeit unterschiedlich hoher km/h Wert abgezogen, der meist bei 3 km/h liegt. Erfolgt die Feststellung durch Nachfahren in Form eines Vergleichs mit der abgelesenen Geschwindigkeit vom Tacho eines Polizeifahrzeugs, werden prozentuale Abschläge von zwischen 15 % und bis zu 20% je nach Situation vorgenommen. Bei Rotlichtverstößen wird bei der Zeitmessung der Überwachungsanlage für die Dauer der Rotlichtphase bis zum Überfahren der Haltlinie ein Abzug von zwischen 0,1 und 0,3 Sekunden vorgenommen.
Weitere Begriffe : Verwahrer | Berlinklausel | Vorkonstitutionelles Recht |
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