TV-H

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) v. 1. 9. 2009 trat am 1. 1. 2010 in Kraft. Das Land Hessen war mit Wirkung vom 31. 3. 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten; damit galt der am 1. 11. 2006 in Kraft getretene TV-L für die Beschäftigten in diesem Bundesland nicht. Bis zum Abschluss des TV-H fanden zunächst der BAT und der MTArb weiterhin Anwendung. Der TV-H orientiert sich an vergleichbaren Tarifverträgen, die für den Bereich der TdL abgeschlossen wurden (TV-L und Nebentarifverträge). Das Überleitungsrecht in den neuen Tarifvertrag ist im TVÜ-H geregelt.




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