Umwelt Kriminalität

Begehen von Straftaten gegen die Umwelt. Dazu gehören Gewässer- und Luftverunreinigung, gesundheitsschädlicher Lärm, unbefugte umweltgefährdende Abfallbeseitigung, unerlaubter Betrieb gefährlicher genehmigungspflichtiger Anlagen, unzulässiger Umgang mit Kernbrennstoffen und Gefährdung schutzbedürftiger, durch Rechtsverordnung einem besonderen Umweltschutz unterstellter Gebiete durch Betreiben störender Anlagen sowie der Verstoß gegen Vorschriften zum Schutz von Naturschutzgebieten oder Nationalparks.




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