Umweltinformationen

Das UmweltinformationsG v. 22. 12. 2004 (BGBl. I 3704) und die entsprechenden Landesgesetze sollen in Umweltangelegenheiten die Transparenz der öffentliche Aufgaben wahrnehmenden Stellen gewährleisten (§ 2 I). Das BundesG regelt nach Maßgabe der §§ 3 ff. den freien Zugang von jedermann zu Informationen über die Umwelt. Beschränkungen zum Schutz öffentlicher und privater Belange regeln §§ 8 und 9. Auskünfte können kostenpflichtig sein (§ 12). Für Streitigkeiten ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (§ 6). Die VO (EG) 1367/2006 (s. Umweltverträglichkeitsprüfung) soll den Zugang der EU-Bürger zu U. aus den Bereichen der EU-Organe und Einrichtungen verbessern. S. a. Verbraucherinformationsgesetz.




Vorheriger Fachbegriff: Umweltinformation | Nächster Fachbegriff: Umweltinformationsgesetz


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen