Unfallkassen der Gemeindensind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich sind u. a. zuständig für die Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände, für Haushalte, für Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit, die von den Trägern der Sozialhilfe durchgeführt werden, und für Personen, die Pflegeleistungen erbringen (Pflegepersonen; §§ 114, 117, 129 SGB VII).
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