Unfallkassen der Gemeinden

sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich sind u. a. zuständig für die Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände, für Haushalte, für Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit, die von den Trägern der Sozialhilfe durchgeführt werden, und für Personen, die Pflegeleistungen erbringen (Pflegepersonen; §§ 114, 117, 129 SGB VII).




Vorheriger Fachbegriff: Unfallkasse Post und Telekom | Nächster Fachbegriff: Unfallkassen der Länder


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen