UnfallversicherungsträgerTräger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkasse des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom, die Gemeindeunfallversicherungsverbände, die Unfallkassen der Gemeinden, die Feuerwehr-Unfallkasse und die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und den kommunalen Bereich (Unfallkassen der Länder; § 114 SGB VII).
Weitere Begriffe : Stigmatisierung | nichteheliches Kind | Passwesen |
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