Untereinstandspreisverkauf

ist der Wiederverkauf von Produkten zu einem Preis, der unter dem eigenen Einkaufspreis liegt. Darin kann ein im Kartellrecht verbotener Missbrauch einer Marktbeherrschung oder einer relativen Marktmacht (Marktmacht, relative) liegen, insbesondere wenn der U. ohne sachliche Rechtfertigung nicht nur gelegentlich erfolgt (vgl. § 20 IV 2 GWB). S. a. Dumping.




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