Unterhaltsbeitragbei Beamten ist eine Versorgungsleistung, die bei Fehlen eines Anspruchs auf Dienstbezüge, Ruhegehalt oder Witwengeld zur Sicherung der Existenz nach Maßgabe des BeamtenversorgungsG (Beamtenversorgung) gewährt wird. S. ferner Unfallfürsorge.
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