Unterhaltszuschuss wird den Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (z.B. Referendaren) gewährt. Er bemisst sich nach dem Anfangsgrundgehalt der Eingangsbesoldungsgruppe. Daneben werden Kinderzuschläge gewährt.
Weitere Begriffe : Titel (vollstreckbarer) | Arglisteinrede | Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt |
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