unterlassene MeldungIns Wehrstrafgesetz (WStG) ist die unterlassene Meldung ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welche eine allgemeine militärische Pflichtverletzung erfasst (§ 43 WStG).
Weitere Begriffe : Prozessbürgschaft | Aufopferungsansprüche | Stoßstange |
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