Unternehmensbeteiligungsgesellschaftist eine inländische Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit mindestens 1 Mio. EUR Grundkapital oder Stammkapital, die satzungsgemäß den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen zum Gegenstand hat (§§ 1 ff. G über U. - UBGG - v. 9. 9. 1998, BGBl. I 2765, m. Änd.). Ihr Zweck ist also Sammlung von Beteiligungskapital für andere Gesellschaften. Die U. bedarf der Anerkennung der obersten Landesbehörde und unterliegt deren Aufsicht.
Weitere Begriffe : Zahlungskarten | Zufallsfund | Zeuge vom Hörensagen |
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