Unternehmenstestamentletztwillige Verfügung eines Unternehmensinhabers, in der dieser einem noch nicht konkret bestimmten Erben das Unternehmen als Vermächtnis zuwendet. Die Bestimmung der Person des Unternehmensnachfolgers darf im Rahmen einer Erbeinsetzung nicht einem Dritten überlassen werden (§ 2065 Abs. 2 BGB Testament). Deshalb trifft der Erblasser bei einem Unternehmenstestament i. d. R. eine Vermächtnisanordnung, bei der die Auswahl des geeignetsten Erben auch durch Dritte erfolgen kann (§§ 2151, 2152 BGB).
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