Völkerbund

der Vorgänger der Vereinten Nationen (UNO) zwischen den Weltkriegen, aufgrund der 14 Punkte des US-Präsidenten Wilson gegründet. Der amerikanische Kongress lehnte jedoch den Beitritt ab. Da auch die Sowjetunion nicht Mitglied war und das Dritte Reich 1933 wieder austrat, war das Ziel des V.s eine weltumfassende Friedensordnung zu begründen, zum Scheitern verurteilt, was sich schon zeigte, als die Sanktionen gegen das faschistische Italien wegen des Gaskrieges gegen Abessinien

ist die vertragliche Vereinigung von Staaten zur Sicherung des Weltfriedens zwischen 1920 und 1946. Vereinte Nationen. Lit.: Köbler, G., Zielwörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005; Wintzer, J., Deutschland un der Völkerbund 1918-1926, 2006

nicht mehr bestehende internationale Organisation zur Sicherung des Weltfriedens mit Sitz in Genf. Gegründet 1919 auf der Pariser Friedenskonferenz von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs (mit Ausnahme der USA). Deutschland wurde 1926 in den Völkerbund aufgenommen, trat aber 1933 wieder aus. Während der Dauer seiner Einrichtung gehörten ihm 63 Mitglieder an. Wichtigste Organe des Völkerbundes waren die Völkerbundversammlung, der ständig tagende Völkerbundsrat und das Ständige Sekretariat. Wichtigste Sonderorganisation war der Ständige Internationale Gerichtshof (StIG). Am 8.4. 1946 tagte der Völkerbund das letzte Mal und übertrug seine Aufgaben und sein Kapital den Vereinten Nationen,

Der V. war ein auf Veranlassung des damaligen US-Präsidenten Wilson 1919 begründeter völkerrechtlicher Zusammenschluss, dessen Zweck die Sicherung des Weltfriedens vor allem durch Rüstungsbeschränkungen und Maßnahmen gegen Angriffskriege war (die Satzung des V. ist in Teil I Art. 1-26 des Versailler Vertrags enthalten; vgl. RGBl. 1919, 687 ff.). Ihm traten 63 Nationen bei (Deutschland 1926; die USA nicht). Die Sowjetunion wurde 1934 aufgenommen, aber 1940 im Hinblick auf den Finnlandkrieg wieder ausgeschlossen. Nach der Präambel der Satzung war das Ziel des V. die Gewährleistung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit sowie die Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit. Die Mitgliedstaaten bekannten sich zur Notwendigkeit der Abrüstung (Art. 8) und verpflichteten sich zur friedlichen Streiterledigung (Art. 12). Organe des V. waren die Bundesversammlung, der Völkerbundsrat und das Sekretariat. Der organisatorische Aufbau ähnelte also dem der Vereinten Nationen. Ein wesentlicher Unterschied liegt darin, dass der Völkerbundsrat - anders als der Sicherheitsrat - nur Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten konnte.

Dem V. gelang es nicht, das nach dem Ersten Weltkrieg einsetzende Wettrüsten zu verhindern; auch versagte er in lokalen Kriegsfällen, in denen Sanktionen gegen die Angreifer sich hätten rechtfertigen lassen (Einmarsch der Japaner in die Mandschurei 1935, Annexion Abessiniens durch Italien 1936). 1935 erklärte Hitler den Austritt Deutschlands aus dem V. Mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs 1939 stellte der V. seine Tätigkeit ein. Er wurde 1946 durch die Vereinten Nationen ersetzt.




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