Veräußerung eines gewerblichen Teilbetriebes
Ist der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebes gleichgestellt (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Für eine Teilbetriebsveräußerung ist Voraussetzung, dass
* die veräußerten Wirtschaftsgüter einen Teilbetrieb darstellen (ein für sich allein lebensfähiger und organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebes, der mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestattet ist, BFH BStBl. II 1998, 735),
* die mit dem bisherigen Teilbetrieb verbundene gewerbliche Betätigung vom Veräußerer beendet wird (BFH 13StB1.111989, 973; unschädlich ist die Fortführung anderer Bereiche des Unternehmens mit gewerblicher Tätigkeit gleicher Art, BFH BStBl. II 1993, 55, z.B. keine Teilbetriebe bei Groß- und Kleintierpraxis eines Tierarztes).
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