Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Der bei einer Veräußerung eines Mitunternehmeranteils entstehende Gewinn gehört nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (ebenso bei Veräußerung von Bruchteilen eines Mitunternehmeranteils, BFH BStBl. II 1995, 407).
Voraussetzung für die Begünstigungen nach §§ 16,34 EStG ist, dass das Sonderbetriebsvermögen mit veräußert oder unter Aufdeckung der stillen Reserven in das Privatvermögen überführt wird (BFH BStBl. II 1995, 891).




Vorheriger Fachbegriff: Veräußerung eines gewerblichen Teilbetriebes | Nächster Fachbegriff: Veräußerung von Gewinn- und Zinsansprüchen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen