Veräußerung eines Mitunternehmeranteils Der bei einer Veräußerung eines Mitunternehmeranteils entstehende Gewinn gehört nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (ebenso bei Veräußerung von Bruchteilen eines Mitunternehmeranteils, BFH BStBl. II 1995, 407).
Weitere Begriffe : Weigerungsklage | de-minimis-Beihilfen | Eurostat |
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