VerabschiedungIn der Gesetzgebung die endgültige Annahme eines Gesetzes durch die gesetzgebenden Körperschaften (im Bund durch den Bundestag, evtl. - bei Zustimmungsgesetzen - auch durch den Bundesrat, in den Ländern durch den Landtag).
Weitere Begriffe : Aushang | Arbeitsassistenz | Im Zweifel für den Angeklagten |
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