Verbandswechsel
Im Arbeitsrecht :
der AG kommen vor, wenn diese ihrem bisherigen Arbeitgeberverband entwachsen o. sie einem ihnen unangenehmen -Tarifvertrag entgehen wollen. Im Falle des V. kann eine Tarifbindung nach § 3 II TVG erwachsen. Ist nur eine Gewerkschaft an dem mehrfachen Tarifwerk beteiligt, so gelten entsprechend dem Schutzzweck von § 3 III TVG die für den AN günstigeren, sonst erfolgt Lösung nach Grundsätzen der Tarifkonkurrenz.
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