Verbandszeichen Rechtsfähige gewerbliche Verbände können Warenzeichen anmelden, die in den Geschäftsbetrieben ihrer Mitglieder zur Kennzeichnung der Waren dienen sollen (§ 17 WZG). Zeichensatzung.
Weitere Begriffe : Verdikt | Versatzamt | Parteiverbotsverfahren |
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