Verbot nachteiliger Vereinbarungen
Im Sozialrecht :
Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von den Vorschriften des SGB abweichen, sind nichtig (§32 SGB I). So ist etwa eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in der der Arbeitnehmer auch zur Zahlung des Arbeitgeberbeitrages verpflichtet wird, unwirksam.
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