Verdingungsordnung für Leistungen

(VOL) (ausgenommen Bauleistungen) ist die VerwaltungsVorschrift über die bei der Vergabe von öffentlichen Leistungsaufträgen geltenden Grundsätze. Lit.: Daub, W./Meierrose, R., Kommentar zur VOL-B, hg. v. Eberstein, H., 5. A. 2003; Daub, W./Eberstein, //., Kommentar zur VOL/A, 5. A. 2000; Schallen H., Verdingungsordnung für Leistungen, 3. A. 2004; Leinemann, R., Die Vergabe öffentlicher Aufträge, 3. A. 2004




Vorheriger Fachbegriff: Verdingungsordnung für Bauleistungen | Nächster Fachbegriff: Verdingungsordnungen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen