Verdingungsordnung für Leistungen(VOL) (ausgenommen Bauleistungen) ist die VerwaltungsVorschrift über die bei der Vergabe von öffentlichen Leistungsaufträgen geltenden Grundsätze. Lit.: Daub, W./Meierrose, R., Kommentar zur VOL-B, hg. v. Eberstein, H., 5. A. 2003; Daub, W./Eberstein, //., Kommentar zur VOL/A, 5. A. 2000; Schallen H., Verdingungsordnung für Leistungen, 3. A. 2004; Leinemann, R., Die Vergabe öffentlicher Aufträge, 3. A. 2004
Weitere Begriffe : Antrag | Hochsicherheitstrakt | Typenbetriebserlaubnis |
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