Vereinigtes Wirtschaftsgebiet seit 1947 Zusammenschluss der amerikanischen und der britischen Zone Deutschlands zu einem einheitlichen Wirtschafts-, teilweise auch Rechtsgebiet, kurz Bizone genannt. Die BRD ist Rechtsnachfolgerin des vereinigten W.s. Das Recht des vereinigten W.s ist vorkonstitionelles Recht; je nach Gesetzgebungskompetenz nach dem GG ist es Bundes- oder Landesrecht geworden (Art. 124 ff. GG); teilweise ist es nach Art. 127 GG auf den Rest des Bundesgebiets erstreckt worden.
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