Vereinigtes Wirtschaftsgebiet

seit 1947 Zusammenschluss der amerikanischen und der britischen Zone Deutschlands zu einem einheitlichen Wirtschafts-, teilweise auch Rechtsgebiet, kurz Bizone genannt. Die BRD ist Rechtsnachfolgerin des vereinigten W.s. Das Recht des vereinigten W.s ist vorkonstitionelles Recht; je nach Gesetzgebungskompetenz nach dem GG ist es Bundes- oder Landesrecht geworden (Art. 124 ff. GG); teilweise ist es nach Art. 127 GG auf den Rest des Bundesgebiets erstreckt worden.

(„Bizone“). Am 29. 5. 1947 wurden auf Beschluss der USA und Großbritanniens die amerik. und die brit. Zone zum „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ erklärt. Das V. W. hatte eine rudimentäre Staatlichkeit. Die für das Gebiet erlassenen Normen sind im Wirtschaftsgesetzblatt (WiGBl.) veröffentlicht. Die BRep ist Rechtsnachfolger des V. W. (Art. 133 GG).

Vereinigtes Wirtschaftsgebiet.




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