Verfassung, Verfassungsrecht

. Verfassung ist die zumeist in einer Verfassungsurkunde niedergelegte Grundordnung eines Staates. Sie bestimmt seine Organisation u. Struktur u. regelt das Grundverhältnis zu seinen Bürgern. Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz. Verfassungsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die in einer Verfassung enthalten sind. Es ist höchstrangiges Recht, dem alles andere Recht (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen, Gewohnheitsrecht) nachgeordnet ist. Eine Änderung verfassungsrechtlicher Rechtsnormen ist mit Rücksicht auf die Dauerhaftigkeit der V. im allgemeinen nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich.
Nach Art. 79 II GG bedarf ein Gesetz, das das Grundgesetz ändert, der Zustimmung von % der Mitglieder des Bundestages und 2A der Stimmen des Bundesrats. Doch ist eine Änderung des Grundgesetzes unzulässig, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Art. 1 u. 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt werden.




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