Verfassungsgerichte

Sie dienen der Überwachung der Einhaltung der Verfassung eines Staates, und zwar meist in doppelter Hinsicht: einmal dahingehend, daß die einzelnen Verfassungsorgane (Parlament, Regierung, Bund, Länder) sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten halten und das verfassungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachten, zum anderen dahingehend, daß der Staat die Bürger nicht in ihren verfassungsmäßigen Rechten beschränkt. Bei uns geschieht dies auf Bundesebene durch das Bundesverfassungsgericht, auf Landesebene bestehen zum Teil eigene Verfassungs- oder Staatsgerichtshöfe, zum Teil werden die Aufgaben eines Verfassungsgerichts durch andere Gerichte mit wahrgenommen.




Vorheriger Fachbegriff: Verfassungsgericht | Nächster Fachbegriff: Verfassungsgerichtsbarkeit


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen