VerfassungsgerichteSie dienen der Überwachung der Einhaltung der Verfassung eines Staates, und zwar meist in doppelter Hinsicht: einmal dahingehend, daß die einzelnen Verfassungsorgane (Parlament, Regierung, Bund, Länder) sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten halten und das verfassungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachten, zum anderen dahingehend, daß der Staat die Bürger nicht in ihren verfassungsmäßigen Rechten beschränkt. Bei uns geschieht dies auf Bundesebene durch das Bundesverfassungsgericht, auf Landesebene bestehen zum Teil eigene Verfassungs- oder Staatsgerichtshöfe, zum Teil werden die Aufgaben eines Verfassungsgerichts durch andere Gerichte mit wahrgenommen.
Weitere Begriffe : Übergang einer Forderung | Sukzessivüeferungsvertrag | Individualgesetz |
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