verfassungsmäßige Ordnung

alle Rechtsnormen, die mit dem Grundgesetz formell und materiell in Einklang stehen. Die v.O. ist eine der drei Schranken des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit; entsprechend ist eine Einschränkung dieses Grundrechts unzulässig, wenn sie im Widerspruch zur v.O. steht; in diesem Fall kann eine -» Verfassungsbeschwerde, die eigentlich nur gegen Grundrechtsverletzungen zulässig ist, auch darauf gestützt werden, daß ein Gesetz nicht der v.O. entspreche, da seine Existenz gleichzeitig auch die freie Entfaltung der Persönlichkeit ungerechtfertigterweise beeinträchtige.

Ordnung, verfassungmäßige

(Art. 2 GG), Freiheit, persönliche, Grundordnung (freiheitliche), Verfassungsgrundsätze, Persönlichkeitsrecht; im Strafrecht Verfassungshochverrat.




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