VergabesenatBei den Oberlandesgerichten besteht ein V., der über sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern in den Nachprüfungsverfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entscheidet. Der V. kann die Rechtssache wegen Divergenz oder grundsätzlicher Bedeutung dem Bundesgerichtshof vorlegen.
Weitere Begriffe : Rehabilitierungsgesetze | Altersvorsorge, kapitalgedeckte | testis |
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