Verkehrshelfersind Personen, die auf verkehrsrechtliche Pflichten und ein Verkehrsgeschehen hinweisen (z. B. Schülerlotsen, Verkehrskadetten). Sie dürfen den Verkehr auf öffentlichen Straßen weder lenken noch anstelle der Polizei regeln. Ein Kraftfahrer begeht keine Ordnungswidrigkeit, wenn er Hinweisen der V. nicht folgt.
Weitere Begriffe : Putativnotwehr | Obrigkeit | Zustandsdelikt |
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