verkehrsrichtiges Verhalten Verhalten in einem durch ins Einzelne gehende Rechtsvorschriften geregelten Verkehr (insbes. Straßen- und Eisenbahnverkehr), das den Ge- und Verboten der konkreten Verkehrsordnung voll Rechnung trägt. Nach Auffassung des BGH (BGHZ 24, S.21 ff.) ist solches verkehrsrichtiges (ordnungsgemäßes) Verhalten eines Teilnehmers am Straßen- oder Eisenbahnverkehr ein die Rechtswidrigkeit einer gleichwohl herbeigeführten Eigentums- oder Körperverletzung ausschließender Rechtfertigungsgrund.
Weitere Begriffe : Kapitalersetzende Darlehen | Organisationsakt | Kosten der Unterkunft |
MMnews
|