Verlust von FahrzeugpapierenGeht ein Fahrzeugbrief verloren, so ist dies der zuständigen Zulassungsstelle und durch diese dem Kraftfahrtbundesamt zu melden. In der Regel erfolgt sodann auf Kosten des Antragstellers ein Aufgebot im Bundesverkehrsblatt, danach ist die Neuausstellung möglich. Bei verlorenen, beschädigten oder sonst unbrauchbar gewordenen Fahrzeug- und Führerscheinen ist bei der ausstellenden Behörde Ersatzausstellung zu beantragen, wenn diese nicht mehr besteht, bei der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde. Zum Ausschluß von Mißbräuchen kann der verlorene Schein auf Kosten des Antragstellers im Verkehrsblatt für ungültig erklärt werden.
Weitere Begriffe : Leistungsgebot | Unterschrift | Zuschlag |
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