Vermittlung Ehevermittlung

(Heiratsvermittlung) ist der auf den Nachweis oder die Vermittlung eines Ehepartners gerichtete Vertrag (Dienstvertrag mit Sonderregeln) zwischen einem Ehevermittler und einem anderen Menschen. Durch das Versprechen des Lohnes wird keine Verbindlichkeit begründet (§ 656 I 1 BGB), doch kann das auf Grund des Versprechens Geleistete nicht deswegen zurückgefordert werden (§ 656 I 2 BGB), weshalb Ehevermittler Vorauszahlungen anstreben. Dies gilt für Partnerschaftsver- mittlungsverträge entsprechend. Lit.: Börstinghaus, U., Das Recht der Partnerschaftsvermittlung, 1995




Vorheriger Fachbegriff: Vermittlung | Nächster Fachbegriff: Vermittlung in Staatenstreitigkeiten


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen